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Bestellmöglichkeiten:
Per Post:
Mobilo-Abenteuerbetten
Unterrather Straße 113 - 115
40468 Düsseldorf-Unterrath
+49.(0)211.4 17 19 35
+49.(0)211.4 17 19 34
+49.(0)171.5 40 82 86
Per Email:
R.Rickert@mobilo-abenteuerbetten.de
Auftragsbestätigung und Lieferzeit:
Sowie Ihre Bestellung eingegangen ist, senden wir Ihnen eine Auftragsbestätigung
und nennen Ihnen den voraussichtlichen Liefertermin. Die Lieferzeit beträgt
3 - 4 Wochen ab Bestellung.
Unsere günstigen Preise beruhen auch darauf, dass wir unsere hochwertigen
Produkte in einer Behindertenwerkstatt produzieren lassen. Sollte es einmal
zu Produktions- und somit Lieferengpässen kommen, werden wir Sie
frühzeitig benachrichtigen und die Lieferung schnellstmöglich
nachholen.
Lieferkonditionen:
Düsseldorf und Umgebung: frei Haus
Großraum Köln, Bergisches Land, Ruhrgebiet: 65,00 €
Darüber hinaus, jedoch innerhalb NRW: 90,00 €
Innerhalb Deutschlands mit UPS oder Spedition: 125,00 €
Zubehörteile werden auf Vorkasse versendet.
Lieferzeit, Verpackungsmaterial, schwere Lieferhindernisse
(1) Sofern nicht konkrete Lieferzeiten schriftlich ausdrücklich als
verbindlich zugesagt wurden, ist das Lieferdatum herstellerabhängig.
Einfache schriftliche Angaben zur Lieferzeit unsererseits, z.B. auf einer
Bestellung, sind unverbindlich.
(2) Verpackungsmaterial wird von uns nicht zurückgenommen.
(3) Alle Fälle höherer Gewalt, einschließlich Rohstoff-
und Energiemangel oder Insolvenz oder andere absolute Lieferhindernisse
auf Herstellerseite und die hieraus entstehenden Folgen entbinden uns
ohne Schadensersatzpflicht von den auf diesen Zeitraum bzw. aus diesen
Gründen entfallenden Lieferungen. Inverzugsetzung ist in diesen Fällen
ausgeschlossen, sofern die Unmöglichkeit der Leistung von uns unverzüglich
mitgeteilt wurde. In diesen Fällen haben wir das Recht, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir erstatten in diesem Falle
selbstverständlich alle bereits geleisteten Zahlungen auf den Kaufpreis.
Zahlungskonditionen:
(1) Der Inlandsversand der Ware erfolgt entweder nach vollständiger
Vorauskasse abzüglich 2% Skonto, per Nachnahme oder bei einem Warenwert
von unter EURO 200,- nach Erhalt einer Anzahlung in Höhe von mindestens
30%, bei Sonderanfertigungen in Höhe von mindestens 50% des Brutto-Bestellwertes.
Die Kosten einer gesonderten Inkassogebühr Dritter bei Sendung per
Nachnahme trägt der Käufer, auch wenn dies nicht ausdrücklich
auf der Bestellung oder der Rechnung vermerkt ist. Die Anzahlung hat der
Käufer entweder bar oder durch Banküberweisung zu leisten.
(2) Der in Abs. 1 genannte Skonto gilt ohne weiteren Hinweis als abbedungen,
wenn dem Kunden vor Vertragsschluss nach entsprechender Verhandlung ein
Preisnachlass auf einen Teil oder die gesamte Ware gewährt wurde
und der Vorauszahlungsskonto nicht dennoch und nochmals ausdrücklich
und schriftlich auf der Rechnung bestätigt wird. Ferner hat der Käufer
kein Recht zum Skontoabzug nach Abs.1, wenn die Bestellung auf der Grundlage
eines Internetangebots oder direkt per Internet erfolgte.
(3) Sofern der Käufer sich für eine Lieferung nach Anzahlung
entscheidet, erfolgt die Lieferung nicht vor Geldeingang, d.h. im bargeldlosen
Zahlungsverkehr nicht vor der vorbehaltlosen Gutschrift des Anzahlungsbetrages
auf unserem Konto.
(4) Bei Auslandsversand erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauszahlung
der gesamten Rechnungssumme einschließlich aller Geldtransaktionsgebühren
und Frachtkosten, oder nach Stellung eines bankverbürgten Avals.
(5) Alle nicht bereits zuvor gezahlten Kaufpreisteile sind spätestens
mit Aushändigung der Kaufsache an den Käufer fällig.
Preise, Eigentumsvorbehalt
(1) Unsere in Katalogen, Werbeschriften oder über elektronische Werbemedien
genannten Preise gelten freibleibend, falls nichts Gegenteiliges in diesen
Medien vermerkt ist. Alle Preise sind in EURO ausgezeichnet und enthalten
die zurzeit gültige MwSt. Sie verstehen sich exkl. Transport- und
Verpackungskosten bis zum Erfüllungsort gem. § 3. Verpackungs-
und Transportkosten werden gesondert ausgewiesen, sofern sie anfallen.
(2) Zusätzliche Kosten für die Lieferung der bestellten Ware
an einen anderen als den ursprünglich vereinbarten Lieferort gehen
zu Lasten des Bestellers auch dann, wenn dies nicht ausdrücklich
in der Bestellung oder anderen kaufvertragsrelevanten Dokumenten gesagt
wird.
(3) Nachträglich oder gesondert bestellte und somit im ursprünglich
vereinbarten Kaufpreis nicht enthaltene Leistungen werden im nachträglich
oder gesondert bestellten Umfange, z.B. für Montage- oder Aufbauarbeiten,
zusätzlich in Rechnung gestellt. Sie sind spätestens bei Übergabe
bzw. Abnahme zu bezahlen. Diese Leistungen werden je nach Leistungsart
stückweise, pauschal, nach Einheitspreisen oder nach Stunden abgerechnet.
Stundenweise abgerechnete Leistungen werden zum vereinbarten Stundenhonorar
je angefangener halber Stunde abgerechnet, An- und Abfahrt zu 75% des
Arbeitsstundensatzes.
(4) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum
von Mobilo-Abenteuerbetten sitzen.spielen.schlafen bzw. im Eigentum der
Hersteller, sofern das Eigentum daran bei Lieferung noch nicht auf uns
übergegangen ist.
Rückgabe gem. § 357 BGB
(1) Auf alle mit uns abgeschlossenen Kaufverträge und Werklieferungsverträge
findet § 357 Abs. 3 BGB Anwendung. Der käuferseitig zu leistende
Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
der Sache entstandene Verschlechterung des zurückgegebenen Gegenstandes
bestimmt sich nach dem merkantilen Minderwert des zurückgegebenen
Kaufgegenstandes infolge der käuferseitigen Nutzung. Dieser Minderwert
wird pauschal - vorbehaltlich des Nachweises einer hiervon abweichenden
Zweitverkaufsmöglichkeit durch den Käufer oder den Verkäufer
- mit 25% des Kaufpreises berechnet.
(2) Der Käufer kann den in Abs. 1 bezifferten Wertersatz vermeiden,
wenn er den zur Rückgabe bestimmten Kaufgegenstand nicht in Gebrauch
nimmt, sondern ihn nur zwecks Prüfung auf Vollständigkeit der
Teile und deren äußerliche Mangelfreiheit für die Zeit
der Prüfung aus der Verpackung entnimmt und ihn danach zum Schutz
vor Beschädigung wieder in die Verpackung zurück gibt.
(3) Bei einer Verschlechterung der zurückgegebenen Sache infolge
nicht bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme durch den Besteller
gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch für
alle Verschlechterungen infolge eines von den Herstelleranweisungen abweichenden
Auf- oder Zusammenbaus der gelieferten Sachen.
(4) Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung von Kaufgegenständen
mit einem Gesamtwert von bis zu EURO 40,- trägt der Käufer.
Diese Kostenregelung gilt auch in den übrigen gem. § 357 Abs.
2 Satz 3 BGB vorgesehenen Fällen.
(5) Hinsichtlich aller Abnutzungen oder Schäden an der zurückgegebenen
Kaufsache, die im Zeitraum seiner Nutzung durch den Käufer aufgetreten
sind, gilt als vereinbart, dass diese auf den Gebrauch durch den Käufer
selbst zurückgehen. Für hiervon abweichende Behauptungen trägt
der Käufer die Beweislast.
(6) Die Rückgabe von Kaufgegenständen hat nach Möglichkeit
in der Originalverpackung zu geschehen. Transportschäden bei Rückgabe
infolge nicht originaler Warenverpackung gehen zu Lasten des Käufers
bzw. Kaufinteressenten.
(7) Transportschäden müssen umgehend beim Spediteur gemeldet
werden.
Lieferqualität, Mängel und deren Beseitigung
(1) Durch handwerkliche Fabrikation bedingte und übliche Abweichungen
von der angebotenen Ware gelten nicht als Sachmangel, solange die Funktionstauglichkeit
der gelieferten Ware hiervon nicht beeinträchtigt ist.
(2) Natur- und wachstumsbedingte Materialunterschiede sind bei gleicher
Funktionalität kein Sachmangel. Dies gilt insbesondere für Vollholz-Artikel.
Deren optisches Erscheinungsbild kann von Abbildungen desselben Gegenstandes
in Verkaufsprospekten etc. abweichen.
(3) Vollholzartikel können Astlöcher enthalten. Diese gelten
erst dann als Sachmangel, wenn sich das eingewachsene Aststück innerhalb
der gesetzlichen Gewährleistungsfristen vollständig aus dem
umliegenden Holz löst und hierdurch ein Loch mit einer Eingangsoberfläche
von mehr als 4 Quadratzentimetern entsteht. Kleinere Astlöcher gelten
nur dann als Sachmangel, sofern hierdurch die Gebrauchssicherheit des
Gegenstandes beeinträchtigt ist.
Garantie:
Auf alle Teile der Mobilo-Abenteuerbetten erhalten Sie 5 Jahre Garantie.
Ausgenommen ist unsachgemäße Verwendung. Nach unserem Ermessen
leisten wir Neulieferung oder Nachbesserung.
Aufbau:
Sollten Sie Ihr Bett nicht selbst aufbauen wollen, können wir für
Sie den Aufbau organisieren.
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Widerrufsbelehrung
Sofern es sich bei Ihrem Kauf um einen Fernabsatzvertragsverhältnis
gem. § 312 b BGB handelt, können Sie Ihre Vertragserklärung
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B.
per Brief oder per E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: Mobilo-Abenteuerbetten, Unterratherstraße
113-115, D-40468 Düsseldorf.
Rücksendungen der Ware sind an dieselbe Adresse wie
die Widerrufserklärung zu richten.
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen
(z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen
Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschliesslich
auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich
gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im übrigen können
Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt.
Bei einer Rücksendung innerhalb von 14 Tagen aus einer Warenlieferung,
deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 EUR beträgt, haben Sie die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung innerhalb von 14 Tagen
für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei
Ihnen abgeholt.
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